Huszti András heterodoxia-pere 1742-ben

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Der Heterodoxie-Prozess von András Huszti in 1742. Die reformierten Verkünder der universalen Gnade (gratia universalis) treten im Siebenbürgen erst in den dreißiger Jahren des 18. Jhs. auf. Sámuel Nádudvari, Pfarrer von Nagyenyed, der diese Lehre verkündedet, wurde von der Synode schnell verurteilt (1734). Der Pfarrer von Fogaras, József Makfalvi S., hat diese Lehre schon in der Zeit seiner niederländischen Studie (1723–1725) übernommen. Die Synode hat ihn in 1745 als Heterodoxer verurteilt. Danach verurteilte der Heterodoxie-Prozess von Déva auch den ersten Rechtprofessor des Reformierten Kollegiums von Klausenburg, András Huszti. Er hat diese allgemeine Gnadelehre im Vorwort seines Handbuches, Jurisprudentia hungarico-Transilvanica, Oratio panegyrica formuliert. Der Beschluss der Synode wurde von Supremum Consistorium bestätigt. In dieser Zeit fand in den Niederlanden die Revidierung der dordrechter Prädestinationslehre statt. Hermann Venema, Professor der Universität Groningen, schrieb über die Gnadenwahl in Sinne der Lehre der Remonstranten. Seine Lehre wurde von Antonius Driessen im 1734 wiedergelegt. Driessen hat auch im Siebenbürgen nach ehemaligen Venema-Studenten, den Vertretern der heterodoxischen Lehre gesucht. Der siebenbürgische Bischof, György Bonyhai Simon hat in 1735 erklärt, dass György Csepregi Turkovics und György Verestói, die in Franeker studierten und zu jener Zeit Professoren im Klausenburg waren, früher wahrscheinlich arminianische Ideen und Meinungen vertraten, aber jetzt vertreten sie zweifellos den orthodoxen Glauben, und dass Venemas Theologie in Siebenbürgen keine Nachfolger hat.

Bibliographic reference

Sipos Gábor: Huszti András heterodoxia-pere 1742-ben. In: Református Szemle 100.4 (2007), 727--733